Der Wechsel zu unserer Kanzlei ist einfacher als Sie denken
Wann macht ein Steuerberater-Wechsel Sinn und worauf Sie beim Wechsel achten sollten
Machen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse – schließlich geht es um Ihr Geld. Dennoch fällt vielen Kunden ein Steuerberaterwechsel schwer, da in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Auch glauben viele, ein Wechsel sei mit einem hohen Aufwand verbunden. Dabei ist es tatsächlich sehr einfach. Wir übernehmen für Sie Formalitäten.
Wann macht ein Steuerberater-Wechsel Sinn
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Steuerberaters sprechen.
Hier die wichtigsten:
- Mangelhafte Beratung
- Schlechter Service (z.B. bei Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen, Zuverlässigkeit)
- Der Steuerberater war noch nie in Ihrem Betrieb – er kennt Ihren Betrieb nicht
- Die Beratung genügt nicht Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet
- Kein Einsatz zeitgemäßer Technik
- Die Kosten scheinen zu hoch
- Der Steuerberater geht in den Ruhestand
Worauf Sie beim Wechsel achten sollten
Sie würden gerne zur Steuerberatungskanzlei WSK wechseln? Darüber freuen wir uns und übernehmen Sie als neuen Kunden grundsätzlich jederzeit zum Monatswechsel. Falls Sie bislang bei einer anderen Steuerkanzlei betreut werden, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Kündigen Sie vor dem Wechsel, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt.
- Wurden alle Rechnungen an den bisherigen Steuerberater beglichen?
Bei Nichtbezahlung können sonst Unterlagen einbehalten werden.
Der Wechsel zu uns beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie von uns ein Formular, mit dem Sie die Vertretungsvollmacht für uns erteilen. Den Widerruf an Ihren alten Steuerberater leiten wir für Sie weiter. Auch werden wir Ihre Kundenakte bei Ihrem alten Steuerberater anfordern. Damit verfügen wir über sämtliche relevanten Daten und Dokumente, die der Steuerberater von Ihnen hat.
Des Weiteren erhalten wir von Ihrem bisherigen Steuerberater die folgenden Auswertungen:
- Gesamte Buchhaltung der vergangenen Jahre
- Bilanzen der vergangenen Jahre
- Summen- und Saldenlisten des lfd. Geschäftsjahres
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen des lfd. Geschäftsjahres
- Bankauszüge und Belege
- Liste bestehender Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber Kunden und Lieferanten (OPOS-Listen)
Nützliche Downloads
Sie können auf Anfrage per Mail einen passwortgeschützten Zugang zu unseren nützlichen Downoads erhalten. Hier stellen wir Ihnen als Serviceleistung einige pdf-Dateien zu Verfügung, die Ihnen bei manchen Steuerfragen bereits im Vorfeld nützlich sein können.